PERSÖNLICHE STEUERN

Ihre Steuererklärung von Experten erledigt.

Bequem, schnell und preislich attraktiv: Wir kümmern uns um persönliche Steuern und Steueroptimierung.

LANGJÄHRIGE ERFAHRUNG

Unsere Steuerexperten geben Ihnen etwas für Ihr Geld.

Manch eine Steuererklärung erscheint auf den ersten Blick einfach, stellt sich aber als überraschend komplex heraus. Unsere Steuerexperten erkennen diese Komplexität und reduzieren Ihre Steuerlast, indem sie mögliche Steuervergünstigungen anwenden.

Vergleichen Sie die inkludierten Leistungen unserer Service-Pakete für persönliche Steuererklärungen. Das Basic-Paket bieten wir bereits ab CHF 350 an.

PERSÖNLICHE STEUERERKLÄRUNG OHNE KOPFSCHMERZEN

Die Abgabefrist für die Schweizer Steuererklärung ist bekanntlich Ende März. Wenn Sie sich beim Ausfüllen der Steuererklärung überfordert fühlen oder schlicht die Zeit dazu fehlt, können wir Ihnen helfen.

Bei Deloris AG können Sie sicher sein, dass Ihre Steuererklärung in guten Händen ist. Unsere kompetenten Steuerberater sorgen dafür, dass Sie sich keine Gedanken über die komplexen Schweizer Steuergesetze machen müssen. Auch sorgen wir uns darum, dass wir Ihre Steuerabzüge maximieren, indem wir Steuervergünstigungen optimieren. Vertrauen Sie auf unser Engagement, Kompetenz und Erfahrung, um Ihre Steuererklärung schnell, effizient und ohne Stress zu erledigen.

Unsere vielfältigen Dienstleistungen rund um Steuererklärungen für natürliche Personen:

Einkommens- und Vermögenssteuern

Wir stellen sicher, dass Sie Ihre steuerlichen Pflichten erfüllen und gleichzeitig Ihre Steuerbelastung minimieren.

Erbschafts- und Schenkungssteuern

Bei einem Todesfall oder bei einer Schenkung unter Lebenden fallen auf den Vermögenswerten Steuern an. Wir helfen Ihnen, steuerliche Risiken zu minimieren und Vermögensübertragungen bestmöglich zu planen.

Grundstückgewinnsteuern

Es ist essenziell, über die Steuerpflichten und Zuständigkeiten beim Verkauf einer Liegenschaft im Bilde zu sein. Wir zeigen Ihnen die Steuerbelastung auf, wer dafür aufkommen muss, und welche Ausnahmen es gibt.

STEUERBERATUNG VON STEUEREXPERTEN

Unsere Steuerexperten bieten eine umfassende Steuerberatung für natürliche Personen. Wir berücksichtigen dabei alle wichtigen Lebensbereiche und Aspekte.

Unser Angebot für natürliche Personen:

  • Erstellen der Steuererklärung
  • Steuerberatung und Steueroptimierung im Bereich Vorsorgeeinkauf sowie bei Umzug innerhalb der Schweiz
  • Steuerberatung sowie Erstellung von Steuerberechnungen bei Änderung des Zivilstandes (z.B. bei Heirat)
  • Steuer- und Sozialversicherungsberatung für selbständig erwerbende Personen (z.B. bei gewerbsmässigen Wertschriften- oder Liegenschaftenhändler)
  • Steuerberatung bei Renovation oder Verkauf einer Liegenschaft
  • Steuerberatung bei Erhalt einer Schenkung oder Erbschaft
  • Beratung bei Selbstanzeigen (Nachdeklaration von Einkommen- und Vermögenswerten)
  • Erstellen von Rückerstattungsanträgen von Verrechnungssteuern und internationalen Quellensteuern
  • Erstellen von interkantonalen und internationalen Steuerausscheidungen
  • Beratung und Deklaration bei Schenkungs- und Erbschaftssteuern
  • Überprüfung von Steuerrechnungen und Steuerveranlagungen
  • Rechtsvertretung gegenüber den Steuerbehörden und Einsprachen
  • Second Opinion und Steuergutachten Beratung betreffend Kryptowährungen

Wir beraten Sie gerne ganzheitlich und vertreten Sie bei den Steuerbehörden auf Augenhöhe. Denn wir verstehen Ihre Anliegen und Probleme und suchen gemeinsam nach geeigneten Lösungen.

Dies immer mit dem Ziel: Ihre Steuersituation zu optimieren, Ihre Risiken zu minimieren und Ihre gesetzlichen Verpflichtungen effizient und korrekt zu erfüllen.

Wünschen Sie Antworten auf Ihre individuellen Steuerfragen? Gerne arbeiten wir Lösungsvorschläge und Steuerstrategien für Sie aus. Dank unserer ganzheitlichen Beratung bezahlen Sie nur so viel Steuern wie nötig.

ÜBER DIE DELORIS AG
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Antworten auf häufige Fragen.

Die Schweiz hat ein komplexes, dezentralisiertes Steuersystem. Es gibt Steuerverpflichtungen auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene, was bei 26 Kantonen und 2148 Gemeinden zu unterschiedlichen Steuersätzen im ganzen Land führt.

Wenn Sie als internationaler Mitarbeiter in der Schweiz arbeiten, wird Ihr Arbeitgeber die Einkommenssteuer direkt von Ihrem Gehalt abziehen und an den Kanton weiterleiten. Dies nennt man Besteuerung an der Quelle. Das Einkommenssteuersystem in der Schweiz ist progressiv, das bedeutet, je mehr Sie verdienen, desto höher ist Ihr Steuersatz.

Einkommen und Vermögen von Ehepaaren werden zusammengerechnet. Und ja, Sie lesen richtig, die Schweiz kennt eine Vermögenssteuer.

Schliesslich werden Personen mit Schweizer Pass oder Schweizer Niederlassungsbewilligung laut dem Wohnsitzprinzip auf ihrem weltweiten Einkommen besteuert. Dies kann zu Doppelbesteuerung führen, wobei die Schweiz mit über 100 Ländern Übereinkommen unterzeichnet hat, um dies zu vermeiden.

Die Schweizer Steuerkomplexität macht es schwierig, stets auf dem Laufenden zu bleiben. Aber keine Sorge, wir sind hier, um Ihnen bei all Ihren steuerrelevanten Bedürfnissen zu helfen.

Das steuerpflichtige Einkommen in der Schweiz umfasst das Salär, Kapitaleinkommen, Ausgleichseinkommen und Einkommen aus anderen Quellen. Bestimmte Arten von Einkommen wie Erbschaft, Schenkungen, Ergänzungsleistungen und Versicherungszahlungen können unter bestimmten Umständen von der Steuer befreit sein.

Das steuerpflichtige Einkommen in der Schweiz umfasst das Salär, Kapitaleinkommen, Ausgleichseinkommen und Einkommen aus anderen Quellen. Bestimmte Arten von Einkommen wie Erbschaft, Schenkungen, Ergänzungsleistungen und Versicherungszahlungen können unter bestimmten Umständen von der Steuer befreit sein. Die Einkommenssteuern in der Schweiz werden aufgrund Ihres Wohnsitzes berechnet. Wenn Sie eine Steuererklärung einreichen, wird Ihr weltweites Einkommen und Ihr Nettovermögen bei der Berechnung des Steuersatzes berücksichtigt. Falls Sie jedoch eine rein wirtschaftliche Verbindung zur Schweiz pflegen (Ferienhaus in der Schweiz), sind Sie beschränkt steuerpflichtig.

In der Schweiz gilt das Wohnsitzprinzip, wonach Sie auf Ihr weltweites Einkommen besteuert werden. Insofern ist es für all diejenigen obligatorisch, eine Schweizer Steuererklärung einzureichen, die hier einen steuerpflichtigen Wohnsitz haben. Dazu zählen Bürger und Bürgerinnen der Schweiz, sowie Ausländer mit einer Niederlassungsbewilligung. Mit einer Aufenthaltsbewilligung B wird der Arbeitgeber die Steuern direkt vom Lohn abziehen. Unter gewissen Umständen müssen Sie trotzdem eine Steuererklärung einreichen. Kontaktieren Sie uns, um Ihre Steuerpflichten zu erkennen und eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Ja, ab 2025 können Sie Ihre Steuerdokumente elektronisch via Smart eTax an uns übermitteln. Hierbei handelt es sich um eine sichere und effiziente Plattform mit zahlreichen Vorteilen:

  • Laden Sie Steuerdokumente von jedem Gerät hoch.
  • Sparen Sie Zeit mit einem schrittweisen Prozess und einer personalisierten Checkliste.
  • Minimieren Sie den Austausch mit Ihrem Steuerberater.
  • Profitieren Sie von wertvollen Steuertipps für Optimierungen.

Warum wir gerne mit Smart eTax zusammenarbeiten:

  • In der Schweiz entwickelt
  • Sichere Server stehen in der Schweiz
  • Vereinfacht die Koordination von benötigten Unterlagen
  • Alle Steuerdokumente sind übersichtlich an einem Ort abgelegt und sind jederzeit zugänglich

Wenn Sie Smart eTax bereits jetzt ausprobieren möchten, kontaktieren Sie uns ungeniert.

Ja, denn die Eidgenössische Steuerverwaltung betrachtet Kryptowährungen als Vermögenswerte, die der schweizerischen Vermögens- und Einkommenssteuer unterliegen. Jegliche Kryptowährungen müssen in Ihrer jährlichen Steuererklärung zusammen mit anderen Vermögenswerten deklariert werden. Verschiedene Tokens haben unterschiedliche Besteuerungsregeln und jeder Kanton hat unterschiedliche Steuersätze für individuelle Einkommens- und Vermögenssteuern.

Das Steuerjahr in der Schweiz läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Die persönliche Steuererklärung muss bis Ende März des Folgejahres eingereicht werden, und die provisorischen Steuerzahlungen sind typischerweise bis Ende September des Steuerjahrs fällig.

Es ist möglich, das Fälligkeitsdatum auf den 30. September zu verlängern. Und in speziellen Fällen können wie auch eine Verlängerung bis zum 31. Dezember beantragen. Als Kunde von uns kümmern wir uns gerne um die Verlängerung des Abgabetermins.

Wir bieten mehrere Service-Pakete ab CHF 350 an. Für individuelle Anfragen oder Einzelaufträge berechnen wir einen Stundensatz von CHF 350 zuzüglich Gebühren je nach Komplexität der Steuererklärung.

Wenn Sie bei der Abgabe Ihrer Steuererklärungen im Rückstand sind (oder noch gar nicht damit begonnen haben), kontaktieren Sie uns so schnell wie möglich, damit wir uns um die Verlängerung Ihres Abgabetermines kümmern können.

Checkliste herunterladen.

Unsere Checkliste spart Zeit und deckt sämtliche für die Steuererklärung benötigten Unterlagen ab.

Steuerunterlagen übermitteln.

Die sichere Arcano-Cloud mit echter Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (E2EE) wird in der Schweiz gehostet.

Cordelia Bauer
19.2.2020
5/5

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Kontaktieren Sie uns einfach via Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch - ganz wie es Ihnen am besten passt. Gerne beantworten unsere Steuerexperten Ihre Fragen auf Basis der aktuellen Steuergesetze und -vorschriften.
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